Es gibt die Möglichkeit, dass ihr euch Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheitsvorsorge, des Unterrichtswesens oder der Versorgungssicherheit durchgeführt werden, für euer Studium anrechnen lasst.
Bitte beachtet diesbezüglich das COVID-19-Hochschulgesetz, BGBl. I Nr. 23/2020. Genauere Infos erhaltet ihr über das Prüfungsreferat.
Das Formular für die Anrechnung findet hier.