Die Betreuung von Masterarbeiten erfolgt in der Regel nur von habilitierten Lehrenden (Univ.-Prof., ao. Univ.-Prof., Ass.-Prof., Univ.-Doz.) in dem Kernfach bzw. den Kernfächern, für die diese ihre Lehrbefugnis erworben haben. In Einzelfällen können auch externe habilitierte Lehrende (Univ.-Doz.) sowie interne nicht habilitierte Lehrende (Ass.-Prof., Univ.-Ass., V.-Ass.) Masterarbeiten betreuen, wenn diese durch ihre bisherigen wissenschaftlichen Arbeiten für das konkrete Thema befähigt sind und keine anderen Habilitierten dafür fachlich in Frage kommen. Bei nicht habilitierten Lehrenden ist vom/von der Studierenden ein schriftlicher Antrag einschließlich einer ausführlichen Begründung an den Dekan der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät, Univ.-Prof. Dr. Martin Knoll (Erzabt-Klotz-Straße 1, 5020 Salzburg) zu stellen.
Bei den mündlichen Abschlussprüfungen ist der Prüfer/die Prüferin im Erstfach in der Regel mit dem/der Betreuer*in der Masterarbeit identisch. Der Zweitprüfer/die Zweitprüferin muss in jedem Fall habilitiert sein.
Bachelorarbeiten müssen hingegen im Rahmen von Seminaren aus den Kernfächern verfasst werden. Der Leiter/die Leiterin des Seminars (auch Nichthabilitierte mit Doktorat möglich) fungiert dabei automatisch als Betreuer bzw. Betreuerin.