Aktuelles von der CuKo

Die LV-Anmeldung

Seit dem WS 2020/21 gibt es keine Möglichkeit mehr sich für die Bachelor- oder Mastergruppe bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen anzumelden. Dennoch gibt es nach wie vor eine gewisse Platzanzahl für Bachelor- wie auch Masterstudierende in den einzelnen Kursen. Die genaue Anzahl ist bei der LV-Anmeldung hinterlegt. Da das System leider teilweise aufgrund unterschiedlicher Faktoren keine korrekte Reihung vornimmt, kann die Wartelistenposition nicht angezeigt werden.

Wenn du deine PS- oder SE-Arbeit abgeben musst. Die Fristen

Am Fachbereich Geschichte sind folgende Fristen für die Abgabe von schriftlichen Proseminar- bzw. Seminararbeiten festgelegt worden. Für Proseminare im Sommersemester der folgende 30. September, für Proseminare im Wintersemester der folgende 31. März. Werden keine Arbeiten abgegeben ist die Lehrveranstaltung mit »Nicht genügend« zu beurteilen.

Die Frist schaffe ich nicht! Ist es möglich die Frist bei BAC-, PS- und SE-Arbeiten zu verlängern?

Die Abgabefristen können, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft, um maximal ein Semester nach hinten verschoben werden (für WS also Ende November des folgenden Jahres, für SoSe Ende April des folgenden Jahres). Somit wird eine zusätzliche Frist von maximal 7 bzw. 5 Monaten gewährt. Die Lehrenden können auch kürzere Fristen genehmigen.

  1. Krankheitsbedingt (physisch wie auch psychisch): In diesem Fall muss eine fachärztliche Bestätigung ohne Bekanntgabe der Krankheit) vorgelegt werden. Sollte es sich um längere Krankenhausaufenthalte handeln – Bestätigung des Krankenhauses
  2. Familiäre Gründe: Im Falle, dass eine Person gepflegt werden muss, sollte Rücksicht genommen werden. Hier kann der Fall sein, dass Studierende pflegebedürftige Eltern oder auch Kinder im Kleinkindalter haben. (Bestätigung / Attest erforderlich)
  3. Studium im Ausland: Sollte sich der / die Studierende aufgrund eines Auslandssemesters im Ausland befinden und daher nicht die Möglichkeit hat auf relevante Unterlagen (Fachliteratur, Quellen etc.) zuzugreifen, sollte die Frist ebenfalls genehmigt werden. Der Aufenthalt muss beispielsweise anhand des Erasmus-Agreements nachgewiesen werden.

Ein No-Go. Das Plagiat und unsere Regelung dazu

Die Studierenden müssen mit jeder schriftlichen Arbeit eine eidesstattliche und persönlich unterzeichnete Erklärung abgeben, in der sie versichern, gemäß den Richtlinien wissenschaftlicher Arbeiten zu zitieren. Sie nehmen damit zugleich zur Kenntnis, dass sie im Fall von Plagiaten (d.h. die Verwendung fremder Textstellen aus ungedruckten Quellen, gedruckter Literatur oder aus dem Internet, ohne diese mit einer Fußnote als Zitate zu kennzeichnen) die Note „Nicht genügend“ erhalten.

Bei PS-Arbeiten, SE-Arbeiten und Bachelorarbeiten ist die eidesstattliche Erklärung auf einer eigenen Seite am Schluss der Arbeit abzugeben.

Die Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit muss bis zum 3. LV-Termin (bei Blocklehrveranstaltungen 3 Wochen nach Beginn) dem/der LV-Leiter*in bekannt gegeben werden. Dafür muss das Formular Anmeldung Bachelorarbeit ausgefüllt werden und an die Leitung, wie auch die Curricularkommission (cuko-geschichte[at]plus.ac.at), übermittelt werden.

Die Abfassung und Beurteilung der Bachelorarbeit hat gemeinsam mit dem Seminar zu erfolgen, aus dem heraus die Bachelorarbeit verfasst wurde. Die Beurteilung von Seminarteilnahme und Bachelorarbeit hat innerhalb des Semesters der Abhaltung des Seminars zu erfolgen, d.h. für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. Oktober und für das Wintersemester bis 31. Mai. Die Länge und die Anforderungen der Bachelorarbeit sind im Curriculum für das jeweilige Bachelorstudium festgelegt. Die Bachelorarbeit hat eine kritische Bewertung des Forschungsstandes zum gewählten Thema zu beinhalten. Die Absicht, auf der Seminararbeit eine Bachelorarbeit aufzubauen, ist der Leiterin/dem Leiter des Seminars am Beginn der Lehrveranstaltung mitzuteilen.

Bei der Abgabe (30. Oktober bzw. 31. Mai) der Arbeit ist ein Beiblatt (Bestätigung der Bachelorarbeit), auf dem der vollständige Titel, der Titel des Seminars, aus dem heraus die Bachelorarbeit verfasst wurde, die Benotung sowie die Begründung für die Benotung vermerkt sind. Dieses Formular muss vom / von der Studierenden wie ein Zeugnis bei der Einreichung des Bachelorstudiums beigelegt werden. Die Bachelorarbeit ist als Ausdruck und auch in elektronischer Form (über Blackboard) beim Betreuer / bei der Betreuerin der Arbeit abzugeben. Das Beiblatt ist vom / von der Studierenden bis auf die Felder „Note“, „Begründung“, „Datum“ und „Unterschrift LV-LeiterIn“ auszufüllen. Das ausgefüllte Beiblatt wird daraufhin kopiert. Das Original geht an den / die Studierende(n), die Kopie verbleibt am Fachbereich.

Bei der Masterarbeit? Diese Informationen helfen.

Auf der Seite der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät findest du alle wichtigen Informationen zum Studienabschluss.

Umstieg zwischen Studienplänen - das passiert mit den ECTS

Bei einem Umstieg in einen neuen Studienplan (Curriculum), etwa von einem alten Lehramtsstudium auf das Bachelorstudium, sind bezüglich der Anrechenbarkeit und der ECTS-Bewertung der Lehrveranstaltungen die Äquivalenzlisten in den entsprechenden Studienplänen zu beachten.

Bei Lehrveranstaltungen, die für den Wahlfachteil angerechnet werden sollen, ist hingegen jeweils die ECTS-Punktezahl entscheidend, die dieser gemäß dem jeweiligen Studienplan zugeordnet ist, der zum Zeitpunkt der Absolvierung belegt wurde. Beispiel: Für die Wahlfächer im Bachelorstudium bzw. die Erweiterungsfächer im Masterstudium wird ein Seminar aus den Kernfächern, das im Rahmen des Diplomstudiums absolviert wurde, mit 8 ECTS bewertet, wenn das selbe Seminar im Rahmen des Lehramtsstudiums besucht wurde, allerdings nur mit 5 ECTS.

Die CuKo

Die Curricularkommission Geschichte trifft in ihren Sitzungen fortlaufend Entscheidungen über allgemeine studienrechtliche Fragen sowie über Anrechnungskriterien. Die hier stehenden Verlautbarungen dienen daher dazu, um Unklarheiten vorab zu beseitigen. Die Regelungen sind als ausnahmslos verbindlich anzusehen.

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